Hinweisgebersystem
In unserem Hinweisgebersystem können Sie schnell und einfach Bedenken über Fehlverhalten melden, das unser Unternehmen oder das Wohlergehen von Mitarbeitenden und dritten Personen betrifft. Darüber hinaus können Sie das System auch für Meldungen von Verstößen gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nutzen.
Das Meldesystem darf nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist verboten.
Wir möchten Sie dazu ermutigen, Ihren Namen in der Hinweisabgabe zu nennen. Unabhängig davon sollten Sie ein sicheres Postfach erstellen, um eine weiterführende Kommunikation mit uns zu ermöglichen. Jede Meldung ist streng vertraulich.
Sie haben auch die Möglichkeit, sich an eine der folgenden externen Meldestellen zu wenden:
Externe Meldestelle des Bundes
Externe Meldestelle Bundeskartellamt
Externe Meldestelle Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht